Stipendien und Mitgliedschaft
Stipendien
Wer kann ein Stipendium erhalten?
Die VDMFK fördert heranreifende Mund- und Fussmaler durch die Gewährung von Stipendien. Ein Stipendium kann jeder unbescholtene, in aller Welt lebende Mund- und Fussmaler gewährt bekommen.
Es können nur Personen, die aufgrund ihrer Behinderung/Krankheit nicht mit der Hand, sondern mit ihrem Mund oder Fuss künstlerisch tätig sein können, ein Stipendium erhalten. Andere schwerbeschädigte Künstler, die mittels eines Armstumpen, Kopfhalters und sonstiger Hilfsmittel tätig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Gewährung von Stipendien
Ein Stipendium wird auf drei Jahre durch die Vorstandschaft vergeben. Der Stipendiat erhält seitens der Vereinigung eine monatliche Unterstützung. Die Höhe dieses Stipendiums liegt im Ermessen des Vorstandes der Vereinigung und wird der künstlerischen Entwicklung angepasst.
Das Stipendium ist nicht für den Lebensunterhalt gedacht, sondern ausschliesslich für die künstlerische Ausbildung, Besuch einer Kunstschule oder Privatunterricht durch einen anerkannten Künstler/Künsterin, Kauf von Malutensilien, Fachliteratur usw.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Vereinigung als Mitglied entsteht mit der Gewährung des Stipendiums nicht.
Informationen zu den Stipendien
Detaillierte Information bietet die Broschüre: Gewährung der Stipendien (PDF-Datei).
Mitgliedschaft
Was bedeutet eine Mitgliedschaft bei der VDMFK?
Mitglieder und Assoziierte Mitglieder erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung, die ihnen künstlerische Entfaltung und weitgehende, materielle Unabhängigkeit ermöglicht.
Die Mitglieder übertragen der VDMFK die Urheber- und Reproduktionsrechte an ihren Werke. Die Verlagspartner der Vereinigung reproduzieren ausgewählte Werke und vertreiben sie weltweit als Kunstdrucke, Kunstkarten und Kunstkalender.
Jahr für Jahr werden in aller Welt Ausstellungen organisiert, die es den Künstlern ermöglichen, ihre Werke einem breiten Publikum zu präsentieren und zu verkaufen.