Die wichtigsten Fragen beantwortet

Warum gibt es die VDMFK?

Die Vereinigung der mund- und fußmalenden Künstler (VDMFK) wurde im Jahr 1957 von 17 Mund- und Fussmaler/-innen gegründet. Ihre Motivation war es, eine Selbsthilfe-Organisation für behinderte Künstler zu schaffen, die ihnen eine sichere Einnahmequelle und damit ein selbstständiges Leben bietet. Jede Person sollte die Möglichkeit erhalten, sich künstlerisch zu entfalten, unabhängig vom Behinderungsgrad, Herkunftsland und Religion. Ideale, die Mitte des letzten Jahrhunderts alles andere als selbstverständlich waren.

Wer vertritt die Künstler?

Der Vorstand des Vereins besteht aus sieben Personen einschliesslich Präsidenten/Präsidentin und Vizepräsident/Vizepräsidentin. Diese müssen Vollmitglieder der Vereinigung sein und werden vom Delegiertenkonvent oder von der Vollversammlung für zwei Legislaturperioden gewählt. Die Vorstandsmitglieder sollen nach Möglichkeit alle vier Wahlkreise repräsentieren.

Dem Vorstand gehört zusätzlich ein Rechtskonsulent mit Stimmrecht an. Gemäss dem liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht ist bei juristischen Personen (Verein), die Bestellung einer Person, welche über die 180a Bewilligung verfügt, in die Verwaltung (Vorstand) verpflichtend (Art. 180a, Abs 1. und neuer 3 PGR).

Der Rechtskonsulent muss als liechtensteinischer Rechtsanwalt gemäss Art 6 des Rechtsanwaltsgesetz zugelassen sein. Er ist verantwortlich für gutachtliche Äusserung über alle in der Vereinigung entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen unter den Mitgliedern und Verlegern.

Wer entscheidet über die VDMFK?

Die Entscheidungsträger des Vereines sind die mund- und fußmalenden Mitglieder. Sämtliche Organe werden mit Ausnahme des Rechtskonsulenten und der Revisionsstelle, von ihnen selbst besetzt. Der Präsident, der Vorstand und das Ehrengericht werden an der Vollversammlung bzw. Delegiertenkonvent gewählt. Der Vorstand bestimmt über die Aufnahme von Mitgliedern und wählt die Jury. Letztere evaluiert in regelmäßigen Abständen den Malfortschritt der Mund- und Fußmaler/-innen und rapportiert an den Vorstand. Die operative Tätigkeit wird an die Geschäftsleitung delegiert.

Wem gehört die VDMFK?

Die VDMFK ist ein Verein und wird durch die mund- und fußmalenden Mitglieder getragen. Diese Selbsthilfe-Organisation gehört weder einer natürlichen noch einer juristischen Person. Ihre Existenz ist damit begründet, bestehende und zukünftige Mund- und Fußmaler/-innen zu fördern und zu unterstützten.

Sind die Künstler wirklich behindert?

Die Mund- und Fußmaler/-innen, die von der VDMFK unterstützt werden, können entweder durch Krankheit oder einen Unfall ihre Hände nicht mehr einsetzen. Daher malen sie mit dem Fuß oder Mund. Die Fachjury der VDMFK überprüft diese Kriterien bei der Aufnahme eines Bewerbers genau.

Wie finanziert sich die VDMFK im Sinne einer Selbsthilfeorganisation?

Die Entscheidungsträger des Vereines sind die mund- und fußmalenden Mitglieder. Die rund 750 Mund- und Fußmaler/-innen senden der VDMFK jedes Jahr ca. 6'000 Bilder zu. Die geeignetsten Bilder werden von der Jury der VDMFK ausgewählt und verschiedensten Verlagshäuser auf der ganzen Welt in Form von digitalen Motiven zur Verfügung gestellt. Die Verlagshäuser sind zuständig für die Vermarktung der Grußkarten und weiterer Produkte mit Motiven der Mund- und Fußmaler/-innen. Die Gewinne aus den Verkäufen gelangen über die VDMFK in Form von monatlichen Zuwendungen an die Mitglieder und Stipendiaten der Vereinigung, also an die behinderten Künstler.

Wie wird das Geld aufgeteilt?

Während die Stipendiaten mithilfe dieser Mittel in ihrem künstlerischen Weiterkommen gefördert werden, erhalten die Mitglieder von der Vereinigung ein regelmäßiges Einkommen, das ihnen ein finanziell weitgehend unabhängiges und eigenständiges Leben ermöglicht. Dieses Monatshonorar erhalten die Künstler auf Lebenszeit, also auch dann, wenn sie nicht mehr in der Lage sein sollten zu malen. Die Höhe der finanziellen Unterstützungen wird vom Vorstand festgelegt.

Warum wurde die VDMFK in Liechtenstein gegründet?

Die mund- und fußmalenden Gründungsmitglieder gehörten einer Generation an, die wesentlich vom Ersten- und Zweiten Weltkrieg geprägt war. Die körperliche Beeinträchtigung aber auch die künstlerische Entfaltung stießen oftmals auf wenig Akzeptanz. Darum war es wichtig, die Vereinigung in einem Land zu gründen, dass sich ihnen gegenüber neutral verhielt, aber auch über stabile politische Verhältnisse, Rechtssicherheit und einer zuverlässigen Währung verfügte und im Herzen Europas lag. Prämissen, die damals wie auch heute noch Gültigkeit haben.

Wie kann ich die mund- und fußmalenden Künstler finanziell unterstützen?

Indem Sie die Produkte im Direktversand oder über die Homepage des Verlages der mund- und fußmalenden Künstler in Ihrem Land bestellen. Der Erlös kommt den Künstlern in Form von monatlichen Zahlungen zugute.

Warum bekomme ich Post von mund- und fußmalenden Künstler zugeschickt?

Bei diesen Aussendungen wird das Prinzip der Direktwerbung verfolgt. Im Gegensatz zu gemeinnützigen Organisationen bitten die Verlage, welche Grusskarten von mund- und fußmalenden Künstler vermarkten, jedoch nicht um eine Spende, sondern bietet die Artikel unverbindlich zum Kauf an. Dieses Verkaufskonzept ist die direkteste Form, potenzielle Kunden anzusprechen. Dabei kann der Empfänger frei entscheiden, ob er die Grußkarten bezahlen möchte. Zudem muss er die Artikel weder zurückschicken noch aufbewahren.

Wo kann ich mich vom Verteiler abmelden?

Wenn Sie keine Zusendungen mehr von den mund- und fußmalenden Künstler erhalten möchten, dann bitte wir Sie mit dem verantwortlichen Verlag in Ihrem Land entweder schriftlich oder telefonisch in Kontakt zu treten. Sie werden umgehend von der Adressliste oder Datenbank gestrichen und erhalten keine Zusendungen mehr.

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung, wenn ich die Karten kaufe?

Das Bestreben der Selbsthilfe-Organisation ist es den behinderten Künstler durch das Malen, eine sichere Einnahmequelle und damit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Aufgrund dieser gewerblichen Ausrichtung verfügt die VDMFK nicht über den Status der Gemeinnützigkeit. Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie daher nicht.

Wie kann ich in die VDMFK aufgenommen werden?

Für die Aufnahme in die Vereinigung kann sich jeder bewerben, der mithilfe von Mund oder Fuß malt, weil er aufgrund einer Behinderung seine Hände nicht benutzen kann. Eine Fachjury entscheidet nach einer Einschätzung der künstlerischen Fähigkeiten des Bewerbers über den Aufnahmeantrag. Die Vereinigung nimmt gerne neue Stipendiaten auf. Ein erster Kontakt kann über ein E-mail an die VDMFK erfolgen.

Was wird den Mund- und Fußmaler/-innen geboten?

Die VDMFK unterteilt die Mund- und Fussmaler/-innen in folgende Kategorien:

Stipendiat/in

Ein Stipendium wird zunächst für drei Jahre vergeben. Über die Gewährung entscheidet der VDMFK-Vorstand nach Vorschlag durch eine Fachjury, die aus zwei unabhängigen, nicht behinderten Künstlern und dem VDMFK-Präsidenten sowie einem weiteren Vorstandsmitglied besteht. Die Höhe der monatlichen Unterstützung wird der künstlerischen Entwicklung angepasst. Das Stipendium ist nicht zum Lebensunterhalt gedacht, sondern zur künstlerischen Ausbildung. Neben dem Kauf von Malutensilien und Fachliteratur soll vor allem der Besuch einer Kunstschule oder Privatunterricht ermöglicht werden. Die Fachjury beobachtet fortlaufend die künstlerische Entwicklung des Stipendiaten anhand der eingereichten Originalwerke und schlägt ihn gegebenenfalls zur Aufnahme als assoziiertes Mitglied oder als Vollmitglied vor.

Assoziiertes Mitglied

Über die Aufnahme als assoziiertes Mitglied entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied der VDMFK soll die gleiche künstlerische Leistung erbringen, die es auch sonst zur Mitgliedschaft in einer Künstlervereinigung berechtigen würde. Assoziierten Mitgliedern steht das aktive, nicht jedoch das passive Wahlrecht zu. Sie können Vollmitglieder zu Delegierten wählen, aber nicht als Delegierte gewählt werden.

Vollmitglied

Das Aufnahmeansuchen ist dem Vorstand durch die Jury zu unterbreiten. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Vollmitglieds bleibt der Beschlussfassung des Delegiertenkonvents vorbehalten. Mit der Aufnahme als Mitglied erhalten die Künstler ein monatliches Einkommen, das ihnen künstlerische Entfaltung und weitgehende materielle Unabhängigkeit ermöglicht. Vollmitglieder können für den Vorstand kandidieren.

In Regelmässigen Abständen organisieren die VDMFK in Zusammenarbeit mit den Verlagshäuser Workshops und Künstlertreffen mit den Mund- und Fussmaler/-innen. Solche Anlässe werden oftmals von einer Bilderausstellung begleitet, um der Öffentlichkeit die Werke der Künstler zu präsentieren und die mund- und fußmalenden Künstler zu würdigen.

Kann ich Originalbilder von bestimmten mund- und fußmalenden Künstler über die VDMFK bestellen?

Nein, über die VDMFK können keine Originalwerke der Künstler bezogen werden, denn die Originale bleiben im Eigentum der mund- und fußmalenden Künstler.
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